Wider das unnötige Leid der Tiere!
Niemand darf das Wohl der Tiere unnötig beeinträchtigen.
So will es das Schweizerische Tierschutzgesetz. Die Einschränkung folgt dem Paragraphen freilich auf dem Fuss, denn es steht dort auch geschrieben: ausser der “Verwendungszweck” verlangt es.
Verwendungszwecke für Tiere haben wir viele: Unterhaltung, Forschung, Bekleidung zum Beispiel – und natürlich unsere Ernährung. Allein in der Schweiz werden jedes Jahr 55 Millionen Tiere für den menschlichen Verzehr geschlachtet. Fische und andere Meerestiere nicht einberechnet. Von ihnen ist längst nur noch in Tonnen die Rede.
Das Wohl der Tiere respektieren
Dass hierzulande die meisten Tiere nicht leiden müssen, weil sie “artgerecht” gehalten und “human” geschlachtet werden, ist ein wiederkehrender Mythos der Tierindustrie. Selbst der Gesetzgeber weiss es besser: Das viel zitierte “Wohlergehen” der Tiere wird nicht nur dann beeinträchtigt, wenn Tiere offensichtlich Schmerzen erleiden, wenn sie gequält, geschlagen oder ihr Leben lang angekettet werden, sondern auch: wenn wir ihren Sexualtrieb wegzüchten, wenn wir sie ihren Mütter wegnehmen, wenn wir sie mit Antibiotika und Kraftfutter vollpumpen oder wenn wir ihre Lebenserwartung in reine Nutzungsdauer umrechnen.
Denn Wohlergehen meint nicht bloss: ein wenig Stroh hier und dort, ein paar Stunden Weidegang, kürzere Transportzeiten, ein “sauberer” Tod. Das Wohl und Wehe eines Lebewesens erstreckt sich auf alle Facetten seines Daseins: auf ein natürliches Sexualverhalten, ein intaktes Sozialleben, ein tiergerechtes Nahrungs- und Bewegungsverhalten und, als Voraussetzung all dessen, auf ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben. In der Schweiz ist, als bisher einzigem Land der Welt, nebst dem Wohlergehen sogar von der “Würde” der Tiere die Rede.
Die vegane Alternative
Was der Gesetzgeber hingegen offen lässt: Wann genau wird das Wohl der Tiere “unnötig” beeinträchtigt? Und wann ist es “nötig”, dass sie unseretwegen leiden müssen?
Doch wohl nur dann, wenn wir auf tierliche Produkte dringend angewiesen sind und es nicht anders geht, wir also keine Alternative haben. Zumindest in Wohlstandsländern wie der Schweiz ist diese Alternative aber längst vorhanden. Sie heisst nicht “artgerecht”, nicht “human” und auch nicht “vegetarisch”, sondern schlicht: VEGAN.
Dass der Entscheid, tierliche Produkte zu meiden, auch hierzulande immer noch als “radikal”, “weltfremd” oder “sektiererisch” verunglimpft wird, mag Propaganda sein. Es zeigt aber auch, wie sehr es an einer ernsthaften und unvoreingenommenen Auseinandersetzung mit der veganen Lebensweise noch fehlt. Dabei sollte dieses Aufklärungsprojekt im Sinne aller sein, die sich ums Wohl der Tiere sorgen. Denn was immer das Wort “vegan” noch bezeichnen mag, es steht für eine Alternative, die letztlich jede von der kommerziellen Tiernutzung verursachte Beeinträchtigung tierlichen Wohlergehens “unnötig” macht.
Nichts anderes aber besagt unser ansonsten hoch gelobtes Tierschutzgesetz: Niemand darf das Wohl der Tiere unnötig beeinträchtigen.
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