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Erfolg für Kampf-Vegis

Schwein Mas­sen­tier­hal­tung

Der Ver­ein gegen Tier­fa­bri­ken (VgT) drehte 1994 ein Film­chen gegen die Mas­sen­hal­tung von Schwei­nen. Doch SF lehnte die Aus­strah­lung ab – zu Unrecht.

Nach 16 Jah­ren Streit um einen Wer­be­spot, der zur Ein­schrän­kung des Fleisch­kon­sums auf­ruft, ist der Ver­ein gegen Tier­fa­bri­ken am Ziel sei­ner Wün­sche. Der Spot wird vom 27. bis 29. Januar nun doch noch gezeigt.

1994 wollte der VgT im Schwei­zer Fern­se­hen einen Wer­be­spot zei­gen las­sen, in dem Schweine auf­tre­ten: In der ers­ten Hälfte des Spots wird ein frei leben­des Haus­schwein beim Nest­bau gezeigt. In der zwei­ten Hälfte wer­den die­sem Tier Schweine in einer Mas­sen­hal­tung gegen­über­ge­stellt. Zum Schluss rufen Tier­schüt­zer dazu auf, weni­ger Fleisch zu essen.

Die Aus­strah­lung die­ses Wer­be­film­chens lehnte das Schwei­zer Fern­se­hen 1994 mit der Begrün­dung ab, es handle sich um poli­ti­sche Wer­bung.

Ers­ter Gang nach Strassburg

Nach­dem sowohl das zustän­dige Depar­te­ment als auch das Bun­des­ge­richt die­sen Ent­scheid stütz­ten, zog der VgT wegen Ver­let­zung der Mei­nungs­frei­heit vor den Euro­päi­schen Men­schen­rechts­ge­richts­hof (EGMR) – und siegte 2001.

Der VgT stellte sei­nem Spot einen Vor­spann voran, in dem er auf das anfäng­li­che Aus­strah­lungs­ver­bot hin­wies. Dar­auf­hin ver­wei­gerte das Schwei­zer Fern­se­hen die Aus­strah­lung erneut – die­ses Mal mit dem Ver­weis auf das Gesetz gegen unlau­te­ren Wett­be­werb.

Zweite und dritte Strass­bur­ger Entscheidung

Es folg­ten ein Begeh­ren des VgT ans Bun­des­ge­richt um eine Revi­sion des ers­ten Urteils, die Ableh­nung die­ser Revi­sion und der erneute Gang des VgT nach Strass­burg. Damit war aber das Ende des Streits noch nicht gekommen.

Nach­dem der VgT in Strass­burg wie­der Recht bekam, legte das Jus­tiz­de­par­te­ment Revi­sion ein und ver­langte eine Neu­be­ur­tei­lung durch die Grosse Kam­mer des EGMR. Diese stützte den Ent­scheid der Vor­in­stanz 2009. Im Novem­ber des­sel­ben Jah­res hiess das Bun­des­ge­richt dann die vom VgT ver­langte Revi­sion gut.

Und ab mor­gen soll der Spot nun mit neuen Auf­nah­men aus der Mas­sen­tier­hal­tung gesen­det werden.

Gele­sen bei: blick

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